Mrz 09

Der Grosse Stadtrat von Luzern hat am 4. März 2010 entschieden: Der “Masterplan öffentliche WC-Anlagen” wird gutgeheissen…

Wieviele öffentliche Toiletten braucht eine Stadt? Wie modern müssen diese Toiletten sein? Wer profitiert von Toiletten in den Quartieren und  Naherholungsgebieten? Gehören öffentliche Toiletten zum “Service Public”?

In der Stadt Luzern hat das Parlament entschieden, die Anzahl der  öffentlichen Toiletten zu reduzieren und im Gegenzug neue und modernere Anlagen zu errichten. Leider findet man dann statt jetzt 40 nur noch rund 24 öffentliche Toiletten in Luzern… Bei dem Beschluss hat kein Politiker an die vielen Leute gedacht, die unbedingt auf öffentliche Toiletten angewiesen sind: ältere Menschen, Frauen mit Kindern, Leute mit Blasenproblemen und Patienten mit Crohn oder Colitis. Für uns Crohn- und Colitis-Patienten ist die Schliessung von WC-Anlagen logischerweise unverständlich.

Die SMCCV hat versucht, sich dagegen zu wehren. Wir haben dabei auch die neuen Möglichkeiten der Vernetzung genutzt (Internet, Facebook, Twitter)… So gibt es seit 2009 die Facebook-Gruppe “Nette Toilette – Schweiz” mit über 200 Mitgliedern. Über den Twitter-Account “smccv” haben wir auf unser Anliegen hingewiesen und in unserem Blog wurde ein Leserbrief veröffentlicht, den die Neue Luzerner Zeitung aufgrund einer “Hausregel” nicht veröffentlichen wollte. Wir konnten unsere Meinung in der Zeitung und im Lokalfernsehen kundtun – doch leider hat alles nichts gefruchtet. Die Parlamentarier haben entschieden und viele öffentliche Toiletten werden geschlossen.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt: in der ganzen Diskussion haben wir die Stadt Luzern mehrmals auf die sogenannte “Nette Toilette” hingewiesen. Restaurants und Läden stellen dabei ihre Toiletten öffentlich zur Verfügung und im Gegenzug erhalten diese von der Stadt einen Zuschuss. Gemäss Aussagen eines Stadtrates wird das Projekt weiterverfolgt… und wir erhalten vielleicht mal ein flächendeckendes Netz an frei zugänglichen Toiletten…

Der Grosse Stadtrat von Luzern,
nach Kenntnisnahme vom Bericht und Antrag 47 vom 11. November 2009 betreffend

Masterplan öffentliche WC-Anlagen der Stadt Luzern,

gestützt auf den Bericht der Baukommission,
in Anwendung von Art. 13 Abs. 1 Ziff. 2, Art. 29 Abs. 1 lit. c, Art. 61 Abs. 1, Art. 68 Ziff. 2 lit. a
und Art. 69 lit. a Ziff. 3 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 sowie
Art. 87 des Geschäftsreglements des Grossen Stadtrates vom 11. Mai 2000,

beschliesst:

I. Für die Umsetzung des Masterplans öffentliche WC-Anlagen der Stadt Luzern wird ein
Rahmenkredit von Fr. 2’500’000.– bewilligt.

II. Die Motion 341, Trudi Bissig-Kenel namens der FDP-Fraktion, vom 26. November 2007:
„Moderne WC-Anlagen entsprechen einem wichtigen Bedürfnis“, wird als erledigt abgeschrieben.

III. Der Beschluss gemäss Ziffer l unterliegt dem fakultativen Referendum.

Luzern, 4. März 2010
Namens des Grossen Stadtrates von Luzern

Marcel Lingg, Ratspräsident

Hans Büchli, Leiter Seketariat Grosser Stadtrat

StadtLuzern
Grosser Stadtrat

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